Individuell wohnen – nachbarschaftlich leben

Projektbeschreibung und Konzept:
Generationsübergreifendes Nachbarschaftshaus auf dem Festplatz Harburger Straße (für die Baufelder 8 und 9 / Kennung 8932327)
 

1. Die Grundidee
2. Das Angebot des Nachbarschaftshauses
3. Die Wohnungen
4. Zu Architektur und städtebaulichen Aspekten
 

Anlage 1: Energiekonzept
Anlage 2: Nachweis und Berechnung der städtebaulichen Werte
Anlage 3: Flächenzusammenstellungen der Wohnungen
Anlage 4: Flächenzusammenstellungen der Läden und Gemeinschaftseinrichtungen

 

1. Die Grundidee

Die Idee ist angelehnt an die nachbarschaftliche Nähe dörflich-ländlicher und auch stadtteilspezifischer Wohnstrukturen, wie sie heute kaum noch zu finden sind. Der gesellschaftliche und demografische Wandel hat Lebensmuster und damit auch das Wohnen verändert. Die Folgen sind zunehmende Individualisierung, aber auch Vereinzelung der Menschen. Dieser Trend weckt in vielen Menschen wieder das Bedürfnis nach Gemeinschaft und der damit verbundenen schützenden sozialen Nähe.

Heute müssen zeitgemäße Wohn- und Lebensformen gefunden werden, die die allgemeinen gesellschaftlichen und demografischen Trends berücksichtigen und sie in eine entsprechende Planung einfließen lassen. Dazu gehören etwa Alleinerziehende, Kleinfamilien mit Kindern, in denen beide Eltern arbeiten, junge Paare, ältere Menschen und auch Alleinstehende. Bei aller Sehnsucht nach Gemeinschaft, die zu den Grundbedürfnissen menschlichen Lebens gehört, muss aber auch die Neigung zur Individualisierung, die auch positiv als Indiz für Freiheit und Selbstbestimmung definiert werden kann, Berücksichtigung finden. Diese Grundüberlegungen bilden den Hintergrund zu diesem generationenübergreifenden Wohnprojekt mit einer stringenten Symbiose aus Individualität und Gemeinschaft. Der Festplatz bietet ein ideales Terrain für ein solches Projekt.

2. Das Angebot im Nachbarschaftshaus

Die auf den Baufeldern 8 und 9 des ehemaligen Festplatzes Harburger Straße geplante Wohnanlage mit Gemeinbedarfseinrichtungen besteht aus 3 Häusern. In den Entwurfsplänen sind sie als Haus A (Haupthaus mit Gemeinschaftseinrichtungen), Haus B (kleinere Einheit mit mehreren großzügigen Etagenwohnungen) und Haus C (überwiegend Maisonette-Wohnungen) bezeichnet. In den Staffelgeschossen (SG) aller drei Gebäude sind Penthaus-Wohnungen eingeplant (mehr zu den Wohnungen unter P.3). Der Bereich von Haus A und C ist komplett unterkellert. Hier befinden sich insgesamt 27 Tiefgaragenplätze, ausreichend für die 23 Wohnungen und 4 Gewerbeeinheiten. Insgesamt 7 oberirdische Stellplätze – überwiegend für das Gewerbe – ergänzen die Gesamtparkflächen. 34 Stellplätze – davon 5 behindertengerechte – sind also eingeplant. Die Tiefgarage ist von drei Seiten geöffnet, sodass eine natürlich Belüftung ohne Einsatz von Technik gewährleistet ist.
Entscheidendes Merkmal der Wohnanlage, die bewusst in der Mitte des neuen Quartiers entstehen soll (deshalb Baufelder 8 und 9), um deren Zentrum und Mittelpunkt zu bilden, ist das Gemeinschaftshaus für die Bewohner.

Der mit einem begrünten Dach versehene eingeschossige Anbau an das Haupthaus ist seinerseits wiederum in der Mitte der Anlage platziert. Der teilbare Gemeinschaftraum von insgesamt 83 m² verfügt über einen separaten Eingang, Teeküche und einen direkten Zugang zur WC-Anlage (inklusive Behinderten-WC). Dazu gehören Gemeinschaftsgarten und -terrasse. Das Gemeinschaftshaus kann für Aktivitäten wie Leseabende, TV-Abende, Vorträge, Musikabende, Tanz- und Bewegungskurse sowie auch temporär als Nachbarschaftsbüro (mit Angeboten für Familien, Senioren, Singles) genutzt werden. In Vorgesprächen haben freie Träger sowie die städtischen Betreuungsdienste ihr Interesse an der Moderation eines solchen Nachbarschaftsbüros bekundet. Unterhalb dieses zentralen Anbaus befinden sich Gemeinschaftsräume im Keller für einen gemeinschaftsinternen kleinen Fitnessbereich oder alternativ für Werkstatt/Atelier (Töpfern, Fahrradwerkstatt).

Ansonsten wird es im EG des Haupthauses eine kombinierte Kita- und Krippengruppe geben sowie ein Bäckerei-Cafe und zwei kleine Ladenfläche (Friseur/Kiosk/Büro). All diese Einrichtungen sind quartiersprägend und schaffen die nötige Infrastruktur, um dieses Wohngebiet attraktiv zu machen für alle Bevölkerungsgruppen. Nach Vorgesprächen mit der zuständigen Abteilung der Stadt wird die Planung einer Krippen-Kita-Gruppe sehr positiv bewertet. Dass unmittelbar gegenüber das neue Seniorenwohnheim der Jungstiftung entstehen wird, führt zu Ergänzung und Synergien.

3. Die Wohnungen

Die geplanten Wohnungen haben alle einen hohen Wohnstandard mit gehobener Ausstattung wie Fußbodenheizung und mit hochwertigen Materialien. Sie sind behindertengerecht und fast alle mit dem Fahrstuhl zu erreichen, haben alle Terrassen, Loggien, Balkone oder großzügige Dachterrassen. Die meisten Wohnungen haben individuelle Zugänge. Alle Wohnungen haben moderne, großzügig geschnittene und offene Grundrisse, die sich durch Flexibilität auszeichnen und unterschiedliche Ausbauvarianten ermöglichen, wie an einigen Beispielgrundrissen gezeigt wird. Einige Wohnungen könnten auch getrennt oder zusammengelegt werden. Sie sprechen bewusst unterschiedliche Nutzergruppen an. Die Wohnungstypen sind vielfältig und reichen vom kleinen Appartement über mittlere Etagenwohnung (70 bis 80 m²) bis hin zur geräumigen Maisonette-Wohnung und zum Luxus-Penthaus. Im folgenden die Typologie in den 3 Anlagengebäuden:

Haus A: Im EG befindet sich öffentliche Nutzung (Kita, Cafe, Läden, Gemeinschaftsraum). Im 1. und 2. OG sind einmal vier, einmal fünf Etagenwohnungen untergebracht, die mit ihren unterschiedlichen Größen verschiedene Bewohner ansprechen vom Single über das Seniorenpaar bis hin zur Familie. Alle Wohnungen haben Loggien und Balkone nach Süden und Westen ausgerichtet. Im 3. Staffelgeschoss (SG) befinden sich zwei luxuriöse Penthäuser mit großen Dachterrassen. Alle Etagen vom Keller bis zum Staffelgeschoss sind per Fahrstuhl zu erreichen. Im Haus A befinden sich 11 Wohnungen mit Flächen von 42 bis 144 m².

Haus B: Das Haus B ist ein Haus für mobile Leute, denn es ist kein Fahrstuhl vorgesehen (bei Bedarf könnte er nachträglich geplant werden). Im EG befinden sich 2 geräumige Etagenwohnungen mit eigenem Gartenanteil und im 1. OG ebenfalls 2 Wohnungen mit Balkonen. Im SG sind 2 Penthaus-Wohnungen geplant, die durch eine offene Galerie einen hohen Nutzwert bieten. Im Haus B, das nicht unterkellert ist, dem aber Tiefgaragenplätze zugewiesen sind, befinden sich insgesamt 6 Wohnungen mit Flächen zwischen 68 und 91 m².

Haus C: Haus C ist eher ein Haus, das Familien anspricht. Es ist unterkellert und über den zweiten Fahrstuhl der Wohnanlage erschlossen. Hier befinden sich 4 Maisonette-Wohnungen mit Wohnen/Essen im EG mit Terrasse und Garten sowie Schlafzimmern im OG. Sie haben einen eigenen Zugang von außen. Im SG befinden sich 2 Penthaus-Wohnungen, die ebenfalls eine Galerie bieten. Im Haus C befinden sich 6 Wohnungen mit Flächen zwischen 89 und 116 m².

4. Zu Architektur und städtebaulichen Aspekten

Die Komplexität der Wohnanlage, die wegen ihrer besonderer Konzeption als Nachbarschafts-Wohnanlage gleichzeitig quartierprägenden Charakter hat, erfordert eine gewisse Größenordnung. Das zum einen wegen der bunten Mischung und Vielfalt der Wohnungen und Bewohner-Struktur, zum anderen aber auch aus wirtschaftlichen Gründen, denn das Vorhalten von Gemeinschaftsanlagen erfordert eine Größenordnung von deutlich mehr als 20 Einheiten. Deshalb werden auch bewusst die zentral gelegenen Baufelder 8 und 9 überplant. Betont sei auch in diesem Zusammenhang nochmals, dass in dem Wohnkomplex auch Infrastruktur für das gesamte neue Wohngebiet untergebracht ist.

Weil hier aber kein großer Wohnblock entstehen sollte, sind bewusst drei unterschiedliche kleinere Einheiten mit je 6 und einmal mit 11 Wohneinheiten geplant worden. Die Wohnungen sind alle Richtung Süden/Westen ausgerichtet und die drei Gebäude gleichzeitig einander so zugeordnet, dass sie eine Einheit bilden und mittendrin das Anlagen-Zentrum mit Gemeinschaftshaus und gemeinsamen Garten entstanden ist. Bewusst soll diese Form der Gebäudezusammenstellung die angestrebte Symbiose aus nachbarschaftlichem und individuellem Wohnen symbolisieren.

Passend zu den modernen und offenen Grundrissen sind auch die Fassaden lichtdurchflutet gestaltet. Bodentiefe Fenstergruppen bringen nicht nur Wohnqualität, sondern geben den Fassaden, die in rotblauem Klinker gehalten sind und dadurch eine gewisse Schwere zum Ausdruck bringen, eine klare Struktur und auch bewusst gegensteuernde Leichtigkeit. Das gilt auch für die Balkone und Loggien sowie für den hellen Putz im Staffelgeschoss, was den Fassaden eine Offenheit und Vielfalt verleiht.

Die Staffelgeschosse verfügen über Dachterrassen, die mit ihren Freiräumen viel Grün in die Bauten integrieren, und erhalten Pultdächer. Auf Haus B und C haben sie eine Neigung von knapp 20 Grad in Richtung Süden, um sie mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Dadurch entstehen im Norden relativ hohe Wände in den Penthäusern, die wiederum eine hervorragende Höhe für offene Galerien bieten, die den Nutzwert und die Wohnqualität der Penthäuser erhöhen.

Anlage 1: Energiekonzept

Wärmeerzeugung: Die Gebäude werden zentral von einem Blockheizkraftwerk (BHKW) versorgt, das ca. 70% des Wärmebedarfs übernimmt. Das BHKW wird mit einem Heizwasserspeicher kombiniert und grundsätzlich wärmegeführt betrieben. Für die Spitzenlast wird zusätzlich ein Gas-Brennwertheizkessel vorgesehen.

Wärmeübertragung: Die Wärmeübertragung in den Räumen erfolgt mittels einer Fußbodenheizung. Die Temperaturschichtung der Fußbodenheizung ist für das Behaglichkeitsempfinden ideal (warmer Boden, kühle Decken). Bei der Fußbodenheizung werden niedrige Temperaturen benötigt, wodurch der Nutzenergiebedarf des Gebäudes reduziert wird. Optional könnte dadurch auch eine Bauteilkühlung durchgeführt werden, falls besondere innere Wärmlasten der Nutzer dies erfordern sollte.

Lüftung: Für die Übergangszeit wird ein möglichst hohes Maß an natürlicher Lüftung vorgesehen, wodurch Betriebskosten reduziert werden. Damit ein idealer CO²-Gehalt in der Raumluft erreicht wird und keine Feuchteschäden entstehen, kann zusätzlich eine mechanische Lüftung mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung vorgesehen werden. Die Zuluft wird im Winter ggf. beheizt.

Kühlung: Das tagsüber aufgeheizte Gebäude kann nachts mit der mechanischen Be- und Entlüftungsanlage gelüftet werden und damit die Innentemperatur wieder auf ein behagliches Niveau gesenkt werden. Tagsüber wird die Zuluft mit einer adiabaten Kühlung sehr kostengünstig gekühlt. Eine weitere mechanische Kühlung ist nicht notwendig, auch weil die nach Süden ausgerichteten Fenster mit einer Beschattungsanlage versehen sind. Bei den Häusern B und C macht sich darüber hinaus die Beschattung der Gesamtdachfläche durch die Photovoltaik-Anlage positiv bemerkbar.

Wasser: Die Warmwasserversorgung erfolgt durch mehrere Warmwassernetze jeweils weit unter 400 Liter Volumen. Als Speicher dient der dem BHKW zugeordnete Heißwasserspeicher (kein Trinkwasser), der mit einem eigenem Warmwassererzeugungskreislauf die Trinkwassernetze über Wärmetauscher versorgt. Die Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser wird bis zur Grundstücksgrenze getrennt geführt. Der Einsatz einer Regenwasserzisterne für Toilettenspülung und Außenzapfstellen wird vorgesehen.

Elektro-Versorgung: Das Gebäude wird mit einem Niederspannungsnetz 230/400V versorgt. Das BHKW liefert ca. 2/3 des elektrischen Energiebedarfs des Gebäudes (überwiegend in der Heizperiode). Darüber hinaus werden die optimal ausgerichteten und geneigten Dächer der Häuser B und C mi Photovoltaik-Anlagen vollständig bedeckt, sodass die Photovoltaik das restliche Drittel der Stromversorgung übernimmt. Auf eine Speicherung der elektrischen Energie wird zunächst verzichtet. Sollte dies wirtschaftlich werden, kann sie jedoch nachgerüstet werden. Statt dessen ermöglicht der Wärmespeicher, Stromspitzen über das BHKW weitgehen abzufahren.

Hinweis: Es besteht auch Interesse, ein entsprechendes Energiekonzept für das gesamte Quartier zu entwickeln und umzusetzen.

Anlage 2: Nachweis und Berechnung der städtebaulichen Werte


Baufeld 8 (Haus B und C):

  • Grundstücksgröße: 1305 m² GRZ = 0,4 und GFZ = 0,8
  • Zulässige Bebauung (Fläche): 520 m ² mit (bei GRZ von 0,4)
  • Geplante Bebauung (Fläche): 518 m² (Haus B: 227 m² und Haus C: 287 m²)
  • Zulässige Bebauung (Geschossfläche bei 2 VG): 1040 m² + Staffelgeschoss (SG)
  • Geplante Bebauung (Geschossfläche bei 2 VG): 1020 m² (Haus B: 445 m² und Haus C: 575 m² zuzüglich SG Haus B: 153 m²* und Haus C: 194 m²*)


Baufeld 9 (Haus A):

  • Grundstücksgröße: 1284 m² GRZ = 0,4 und GFZ = 1,2
  • Zulässige Bebauung (Fläche): 514 m ² mit (bei GRZ von 0,4)
  • Geplante Bebauung (Fläche): 560 m²**
  • Zulässige Bebauung (Geschossfläche bei 3VG): 1542 m² + Staffelgeschoss (SG)
  • Geplante Bebauung (Geschossfläche bei 3 VG): 1423 m² + 83 m² Gemeinschaftshaus eingeschossig = 1506 m² (zuzüglich SG 338 m²*)


*In den Staffelgeschossen sind teils leichte Überschreitungen der zulässigen 2/3-Bebauung der Grundfläche in den Entwürfen vorhanden. Sie liegen deutlich unter zehn Prozent, können aber in der Genehmigungsplanung korrigiert werden.

**Die minimale Überschreitung (unter 10 Prozent) der GRZ im Baufeld 9 ergibt sich aus dem nur eingeschossigen Gemeinschaftshaus, das sich bewusst in Richtung des Baufeldes 8 mit den Häusern B und C erstrecken soll, um so auch den Zusammenhalt der gesamten Wohnanlage zu unterstreichen. Zur Kompensation erhält das Gemeinschaftshaus ein Gründach mit Terrasse und eine natürlich anmutende Holzfassade. Die erlaubte Geschossfläche (GFZ) im Haus A dagegen wird einschließlich des Gemeinschaftshauses um 36 m² unterschritten. Im EG des Hauses A sind durch die Nutzungen mit Läden und vor allem durch die Kita gewisse Mindestgrößen notwendig, sodass hier nicht ausreichend Platz für das Gemeinschaftshaus vorhanden war.

Anlage 3 - Flächenzusammenstellungen

3.1 Wohnungen

Wohnungs-Nr. Wohnungstyp Wohnfläche Balkon/Loggia Terrasse/Garten Dachgarten

 

Appartement A 1 4-Zi / 1. OG 117 m² 10,6 m²    
Appartement A 2 4-Zi / 1. OG 126 m²     83 m²
Appartement A 3 2-Zi / 1. OG   68 m²   9,5 m²    
Appartement A 4 2-Zi / 1. OG   73 m²   9,6 m²    
Appartement A 5 4-Zi / 2. OG 117 m² 10,6 m²    
Appartement A 6 2-Zi / 2. OG   42 m²      
Appartement A 7 2-Zi / 2. OG   68 m²   9,5 m²    
Appartement A 8 2-Zi / 2. OG   73 m²   9,6 m²    
Appartement A 9 2-Zi / 2. OG   78 m² 10,2 m²    
Appartement A 10 Penthaus

5-Zi / SG

144 m²     57 m²
Appartement A 11 Penthaus

4-Zi / SG

115 m²     72 m²

Appartement B 1

3-Zi / EG  91 m²   55 m²  
Appartement B 2 3-Zi / EG  91 m²   97 m²  
Appartement B 3 3-Zi / 1. OG  87 m² 18 m²    
Appartement B 4 3-Zi / 1. OG  90 m² 18 m²    
Appartement B 5 Penthaus

2-Zi / SG

 68 m²

inkl. Galerie

    32 m²
Appartement B 6 Penthaus

2-Zi / SG

  71m²

inkl. Galerie

    28 m²
Appartement C 1 Maisonette

4-Zi / EG+1.OG

116 m²   48 m²  
Appartement C 2 Maisonette

3-Zi / EG+1.OG

  98 m²   48 m²  
Appartement C 3 Maisonette

3-Zi / EG+1.OG

108 m²   48 m²  
Appartement C 4 Maisonette

4-Zi / EG+1.OG

116 m²   48 m²  
Appartement C 5 Penthaus

2-Zi / SG

  89 m²

inkl. Galerie

    41 m²
Appartement C 6 Penthaus

3-Zi / SG

  95 m²

inkl. Galerie

    32 m²

 

3.2 Läden und Gemeinschaftseinrichtungen

Nutzung Nutzfläche Terrasse/Garten

 

Kita/Krippe 171 m² 161 m²
Laden/Kiosk   38 m²  
Cafe/Bäckerei/Praxis 100 m ² ca. 50 m²
Laden/Malereibetrieb   50 m²  
Gemeinschaftshaus   82 m² ca. 190 m²
Gemeinschaftskeller   51 m² + 27 m²  
Tiefgarage/Keller  27 Stellplätze 150 m² Kellerräume + Technik